Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat sich auf neue Regeln beim Heizungsgesetz verständigt. Für alle, die neue Heiztechnik für ihr Eigenheim suchen, bedeutet das vor allem: Alle Heizungsarten bleiben weiterhin erlaubt – auch Öl- und Gasheizungen.

Was ändert sich konkret?

Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll entfallen. Stattdessen setzt die Regierung auf eine sogenannte „Grüngas-Quote“.

Steigender Anteil „grüner“ Brennstoffe
Das heißt: Wer künftig eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss schrittweise einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen – zum Beispiel Biomethan oder synthetische Energieträger.

Ab 2029 sollen mindestens zehn Prozent der eingesetzten Brennstoffe klimafreundlich sein. Bis 2040 soll dieser Anteil weiter steigen.

Förderung für Wärmepumpen bleibt

Die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizungen – etwa Wärmepumpen – soll mindestens bis 2029 bestehen bleiben. Wer also auf eine moderne, erneuerbare Lösung setzen möchte, kann weiterhin mit Unterstützung rechnen.

Was bedeutet das für Hausbesitzer?

  • Es gibt keine Pflicht, sofort auf eine bestimmte Heizungsart umzusteigen.
  • Öl- und Gasheizungen dürfen weiter eingebaut werden.
  • Langfristig werden jedoch steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe gelten.
  • Förderprogramme für erneuerbare Heizungen bleiben erhalten.

Wann wird das Gesetz verabschiedet?

Wichtig: Es handelt sich hierbei zunächst um vereinbarte Eckpunkte. Das neue Gesetz soll bis zum 1. Juli verabschiedet werden.