„In sehr vielen Fällen fällt die Förderung für die neue Wärmepumpe höher aus, wenn der Antrag noch 2023 gestellt wird“, war das Fazit von Julian Vogeltanz beim Energie- und Wärmetag am vergangenen Freitag. Der Vertriebsexperte führte im Ausstellungshaus Alena mit Kurzvorträgen in die wichtigsten Fakten zum Gebäudeenergiegesetz ein und erklärte, was sich zum 1. Januar 2024 alles verändert.

Das Interesse an den Vorträgen war groß. Auch die Beratungsangebote der beteiligten Fachfirmen und deren kooperierender Hersteller wurden sehr gut angenommen. „Die Verbraucher kamen teilweise mit ganz konkreten Fragen zu uns und informierten sich über Wärmepumpen, Solarthermie und Pelletöfen. Einige haben sogar ganze Aktenordner dabeigehabt“, zog Sascha Reitz Bilanz. Er ist Inhaber der veranstaltenden Unternehmen Klima-Bau Volk aus Wetzlar, sowie den Gießener Fachfirmen EGS und RT Bau und Service, vielen auch bekannt unter dem Markennamen Reitz Topmann.

Viele Fragen zu Fördermitteln für nachhaltige Heiz- und Solarlösungen

Eigentümer von Bestandsimmobilien fragten beispielsweise, ob sich Wärmepumpen in ihren Häusern betreiben lassen und mit welchen Kosten sie dafür rechnen müssten. „Pauschale Antworten darauf gibt es natürlich nicht. Allen, die eine Anschaffung planen, raten wir, sich jetzt intensiv damit auseinanderzusetzen“, so Reitz. Grund: Die sich verändernde Förderung. Der Bewilligungszeitraum für beantragte Maßnahmen beträgt übrigens zwölf Monate. Falls erforderlich, kann der Bewilligungszeitraum einmalig um weitere zwölf Monate verlängert werden.

Welche Förderungen gibt es beim Einbau einer Wärmepumpe?